Der Streitwert ist der Wert des Streitgegenstandes, also der Betrag, um den gestritten wird.
Je nach Streitwert und Sachgebiet kommt ein anderes Verfahren zur Anwendung.
Erhalten Sie eine Schätzung der Gerichtskosten und möglichen Anwaltskosten.
Prozesskosten setzen sich zusammen aus:
Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Prozesskosten (Art. 106 ZPO). Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten verhältnismässig verteilt.
Die klagende Partei muss in der Regel einen Kostenvorschuss leisten.
Folgende Verfahren sind gerichtskostenfrei (Art. 114 ZPO):
Die Gerichtskosten variieren erheblich je nach Kanton. Bei einem Streitwert von CHF 100'000 reichen die Gebühren von CHF 4'000 (Thurgau) bis CHF 30'000 (Graubünden)!
Ausführliche Erklärungen zu Gerichtskosten für Konsumenten:
Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Im Schlichtungsverfahren werden keine Gerichtskosten gesprochen bei Streitigkeiten:
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